Freizügigkeit EU/EWR (keine Anmeldung erforderlich)
Am Gesetz geprüft
Wir haben die Voraussetzungen dieses Zuwanderungswegs in dem Rechtsakt gelesen, der sie festlegt, und jede Regel am unten angegebenen Datum daran geprüft.
· innerhalb der Frist
| Voraussetzung | Laut Regel | Art |
|---|---|---|
| Staatsangehörige(r) eines EU- oder EWR-Staates | Besitzt mindestens eines von: Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakeidie Europäische Union, die EWR-EFTA-Staaten – 30 Länder, Stand der Lektüre 7. September 2026 | Zwingend |
| Eine Grundlage für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten | Diese Voraussetzung kann auf mehr als eine Weise erfüllt werden: | Bedingt |
| Dort erwerbstätig oder selbstständig | Muss Ja sein | — |
| Umfassender Krankenversicherungsschutz | Muss Ja sein | — |
Was die Behörde angibt und wir nicht prüfen können
In den eigenen Worten der Behörde zitiert statt zusammengefasst. Keine unserer Regeln prüft diese Punkte.
Nicht erwerbstätige Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen.
Angegeben von Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet — Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU), konsolidierte Fassung, § 4 Satz 1
